Deutschland
Der Deutsche Bundestag hat im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, das Anfang 2023 in Kraft trat. Neben einer weitgehenden Sorgfaltspflicht entlang der Wertschöpfungskette gibt es eine Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung des Gesetzes durch die Konzerne überwacht und bei Fehlverhalten hohe Bussen aussprechen kann. Ab einer gewissen Bussenhöhe kann ein Unternehmen zusätzlich aus der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Das Gesetz gilt für deutsche Konzerne und Zweigniederlassungen ausländischer Konzerne ab mindestens 1’000 Angestellten.