Darum geht es

Am 29. November 2020 stimmte die Schweiz über die Konzernverantwortungsinitiative ab. Eine breite Allianz von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wirtschaftsvertreter:innen, Politiker:innen aller Parteien und Kirchen setzte sich für ein Ja ein. Eine Mehrheit von 50,7 % der Stimmberechtigten nahm die Initiative an, sie scheiterte einzig am Ständemehr.

Abstimmungsplakat des Bürgerlichen Komitees für Konzernverantwortung aus der Abstimmung zur Konzernverantwortungsinitiative im Jahr 2020 mit Dick Marty, Peter Bieri, Verena Diener und Stefan Müller-Altermatt

In der Abstimmungskampagne versprach der Bundesrat, dass er im Bereich Konzernverantwortung international abgestimmt vorgehen wolle. Seither ist international viel passiert: Länder wie Deutschland und Norwegen haben Gesetze eingeführt, um Grossunternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu verpflichten. Am 24. Mai hat die EU über die Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) final verabschiedet, die alle Konzerne mit Sitz in einem EU-Staat verpflichet, Menschenrechte und Umweltstandards zu respektieren sowie ihre klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren.

Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, das Anfang 2023 in Kraft trat. Neben einer weitgehenden Sorgfaltspflicht entlang der Wertschöpfungskette gibt es eine Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung des Gesetzes durch die Konzerne überwacht und bei Fehlverhalten hohe Bussen aussprechen kann. Ab einer gewissen Bussenhöhe kann ein Unternehmen zusätzlich aus der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Das Gesetz gilt für deutsche Konzerne und Zweigniederlassungen ausländischer Konzerne ab mindestens 1’000 Angestellten.

Grossbritannien

In Grossbritannien gibt es zwar noch kein explizites Konzernverantwortungsgesetz, aber das Rechtssystem lässt Klagen von Geschädigten vor britischen Gerichten zu. Die Rechtsprechung hat mit dem «duty of care»- Ansatz eine Sorgfaltspflicht etabliert: Konzerne haften unter Umständen für die eigene Fahrlässigkeit, wenn sie Sorgfaltsmassnahmen unterlassen, die einen Schaden hätten verhindern können. Im Mai 2023 forderten Parlamentarier:innen aus verschiedenen Parteien gemeinsam ein explizites und ambitioniertes Konzernverantwortungsgesetz. Die Forderung wird von Unternehmen wie Microsoft, Nestlé oder Unilever unterstützt. Ende 2023 wurde im Parlament ein konkreter Gesetzesvorschlag mit Sorgfaltspflicht, Aufsicht, zivilrechtlicher Haftung, sowie strafrechtlichen Sanktionen eingebracht.

Irland

Irland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Spanien

Spanien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Niederlande

In den Niederlanden wurde 2019 ein Gesetz über Kinderarbeit verabschiedet. Dieses sieht eine Sorgfaltspflicht bezüglich Kinderarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Eine Aufsichtsbehörde kontrolliert ob die Sorgfaltspflicht erfüllt ist, sie kann fehlbare Konzerne büssen. Im Extremfall sind sogar Gefängnisstrafen für verantwortungslose Geschäftsleitungsmitglieder vorgesehen.

Zudem sind in den Niederlanden bereits mehrere Gerichtsfälle gegen Konzerne hängig oder entschieden worden.

Österreich

Österreich hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Belgien

Belgien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Finnland

Finnland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Luxembourg

Luxemburg hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Norwegen

In Norwegen wurde im Sommer 2021 der «Transparency Act» verabschiedet, der am 1. Juli 2022 in Kraft trat. Das Gesetz sieht eine Sorgfaltspflicht bezüglich Menschenrechten und Arbeitsbedingungen – wie zum Beispiel existenzsichernde Löhne – entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Das Gesetz gilt bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und wird von einer Konsumentenschutzbehörde durchgesetzt, die Bussen verhängen und Anordnungen verfügen kann.

Schweden

Schweden hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Dänemark

Dänemark hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Portugal

Portugal hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Polen

Polen hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Bulgarien

Bulgarien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Estland

Estland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Griechenland

Griechenland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Kroatien

Kroatien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Lettland

Lettland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Litauen

Litauen hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Malta

Malta hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Rumänien

Rumänien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Slowakei

Die Slowakei hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Slowenien

Slowenien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Tschechische Republik

Die Tschechische Republik hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Ungarn

Ungarn hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Zypern

Zypern hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Schweiz

Weil die Konzernverantwortungsinitiative 2020 zwar von der Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen wurde, aber am Ständemehr scheiterte, gibt es in der Schweiz noch immer keine griffigen Regeln für Konzerne. Zwar trat Anfang 2022 der Gegenvorschlag in Kraft, doch dieser führt nur dazu, dass Konzerne mehr Hochglanz-Broschüren produzieren.

Italien

Im italienischen Recht gibt es ein Gesetz, das Bussen oder einen Gewinneinzug vorsieht, wenn Angestellte eines Unternehmens oder im Interesse des Unternehmens handelnde Dritte bestimmte Menschenrechtsverletzungen oder Umweltdelikte begehen. Mit einem sogenannten «compliance program» kann sich ein Unternehmen von der Strafe befreien. Auch wenn dieses Modell nicht einem klassischen Konzernverantwortungsgesetz gemäss den UN Guiding Principles entspricht, führt es doch zu einem starken Anreiz für Konzerne, sich an die Menschenrechte zu halten.

Frankreich

Seit 2017 gibt es in Frankreich das «Loi de Vigilance», das grosse französische Konzerne dazu verpflichtet, die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu respektieren. Frankreich war damit eines der ersten europäischen Länder, das ein Konzernverantwortungsgesetz eingeführt hat. Das Gesetz gilt ab mindestens 5‘000 Angestellten und verpflichtet die Konzerne zu einer Sorgfaltspflicht. Zudem können Betroffene zivilrechtliche Klagen einreichen, um Schadenersatz zu erlangen. Acht Gerichtsverfahren sind auf Basis des neuen Gesetzes hängig.

  • Griffiges Gesetz oder Gerichtsurteil

  • Neues EU-Gesetz gilt

  • Kein griffiges Gesetz

Falls nicht zeitnah ein Gesetzgebungsprozess startet, droht die Schweiz schon in wenigen Jahren das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung zu sein – mit allen Folgen, die das für die Reputation der Schweizer Wirtschaft mit sich bringt. Es sind zudem neue bürokratische Hürden und allfällige Einschränkungen beim EU-Marktzugang möglich.

Dieser Appell fordert Bundesrat und Parlament deshalb auf, das Dossier zügig aufzugreifen, damit die Schweiz so schnell wie möglich ein international abgestimmtes Konzernverantwortungsgesetz einführt.

Die Vergleichstabelle zeigt, dass die EU-Richtlinie deutlich weiter geht als die aktuelle Schweizer Gesetzgebung. Der Appell fordert ein Schweizer Gesetz entlang den Eckpunkten der EU-Richtlinie, damit sich hiesige Konzerne an die gleichen Regeln halten müssen.

Neue Initiative angekündigt

Die Koalition für Konzernverantwortung hat die Lancierung einer neuen nationalen Konzernverantwortungsinitiative angekündigt. Die Initiative soll verhindern, dass ein neues Gesetz stark verzögert oder die Vorlage massiv verwässert wird und dient so als Absicherung für die Zivilgesellschaft. Kommt ein Gesetz entlang der Eckpunkte des Appells zustande, wird die Initiative zurückgezogen.