Darum geht es

Am 29. November 2020 stimmte die Schweiz über die Konzernverantwortungsinitiative ab. Eine breite Allianz von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wirtschaftsvertreter:innen, Politiker:innen aller Parteien und Kirchen setzte sich für ein Ja ein. Eine Mehrheit von 50,7 % der Stimmberechtigten nahm die Initiative an, sie scheiterte einzig am Ständemehr.

Abstimmungsplakat des Bürgerlichen Komitees für Konzernverantwortung aus der Abstimmung zur Konzernverantwortungsinitiative im Jahr 2020 mit Dick Marty, Peter Bieri, Verena Diener und Stefan Müller-Altermatt

In der Abstimmungskampagne versprach der Bundesrat, dass er im Bereich Konzernverantwortung international abgestimmt vorgehen wolle. Seither ist international viel passiert: Länder wie Deutschland und Norwegen haben Gesetze eingeführt, um Grossunternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu verpflichten. Am 24. Mai 2024 hat die EU die Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) final verabschiedet, die alle Konzerne mit Sitz in einem EU-Staat verpflichet, Menschenrechte und Umweltstandards zu respektieren sowie ihre klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren.

Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, das Anfang 2023 in Kraft trat. Neben einer weitgehenden Sorgfaltspflicht entlang der Wertschöpfungskette gibt es eine Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung des Gesetzes durch die Konzerne überwacht und bei Fehlverhalten hohe Bussen aussprechen kann. Ab einer gewissen Bussenhöhe kann ein Unternehmen zusätzlich aus der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Das Gesetz gilt für deutsche Konzerne und Zweigniederlassungen ausländischer Konzerne ab mindestens 1’000 Angestellten.

Grossbritannien

In Grossbritannien gibt es zwar noch kein explizites Konzernverantwortungsgesetz, aber das Rechtssystem lässt Klagen von Geschädigten vor britischen Gerichten zu. Die Rechtsprechung hat mit dem «duty of care»- Ansatz eine Sorgfaltspflicht etabliert: Konzerne haften unter Umständen für die eigene Fahrlässigkeit, wenn sie Sorgfaltsmassnahmen unterlassen, die einen Schaden hätten verhindern können. Im Mai 2023 forderten Parlamentarier:innen aus verschiedenen Parteien gemeinsam ein explizites und ambitioniertes Konzernverantwortungsgesetz. Die Forderung wird von Unternehmen wie Microsoft, Nestlé oder Unilever unterstützt. Ende 2023 wurde im Parlament ein konkreter Gesetzesvorschlag mit Sorgfaltspflicht, Aufsicht, zivilrechtlicher Haftung, sowie strafrechtlichen Sanktionen eingebracht.

2024 forderte eine Parlamentskommission angesichts der neuen EU-Richtlinie rasches Handeln um nicht in Rückstand zu geraten.

Irland

Irland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Spanien

Spanien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Niederlande

In den Niederlanden wurden bereits mehrere Gerichtsfälle gegen Konzerne entschieden und mit einem Vergleich abgeschlossen. Zudem wurde bereits 2019 ein Gesetz über Kinderarbeit verabschiedet. Dieses sieht eine Sorgfaltspflicht bzgl. Kinderarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Im Parlament ist seit 2023 ein konkreter Entwurf hängig, um das Kinderarbeitsgesetz auf sämtliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden auszudehnen.

Und seit Sommer 2024 arbeiten die Niederlanden bereits intensiv an der nationalen Umsetzung der neuen EU-Richtlinie, bis Ende 2024 lief die Vernehmlassung.

Der Dachverband der niederländischen Wirtschaft VNO-NCW hatte sich öffentlich für die EU-Richtlinie eingesetzt, wie auch dutzende niederländische KMU und bekannte Grossunternehmen wie Unilever, KLM, AkzoNobel, Philips oder Heineken.

Österreich

Österreich hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Belgien

Belgien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Finnland

Finnland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Luxembourg

Luxemburg hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Norwegen

In Norwegen wurde im Sommer 2021 der «Transparency Act» verabschiedet, der am 1. Juli 2022 in Kraft trat. Das Gesetz sieht eine Sorgfaltspflicht bezüglich Menschenrechten und Arbeitsbedingungen – wie zum Beispiel existenzsichernde Löhne – entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Das Gesetz gilt bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und wird von einer Konsumentenschutzbehörde durchgesetzt, die Bussen verhängen und Anordnungen verfügen kann.

Schweden

Schweden hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Dänemark

Dänemark hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Portugal

Portugal hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Polen

Polen hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Bulgarien

Bulgarien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Estland

Estland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Griechenland

Griechenland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Kroatien

Kroatien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Lettland

Lettland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Litauen

Litauen hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Malta

Malta hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Rumänien

Rumänien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Slowakei

Die Slowakei hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Slowenien

Slowenien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Tschechische Republik

Die Tschechische Republik hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Ungarn

Ungarn hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Zypern

Zypern hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.

Schweiz

Weil die Konzernverantwortungsinitiative 2020 zwar von der Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen wurde, aber am Ständemehr scheiterte, gibt es in der Schweiz noch immer keine griffigen Regeln für Konzerne. Zwar trat Anfang 2022 der Gegenvorschlag in Kraft, doch dieser führt nur dazu, dass Konzerne mehr Hochglanz-Broschüren produzieren.

Dieser Appell und eine neue Konzernverantwortungsinitiative, die im Januar 2025 lanciert wurde, fordern eine international abgestimmte Konzernverantwortung für Grossunternehmen mit Sitz in der Schweiz.

Italien

Im italienischen Recht gibt es ein Gesetz, das Bussen oder einen Gewinneinzug vorsieht, wenn Angestellte eines Unternehmens oder im Interesse des Unternehmens handelnde Dritte bestimmte Menschenrechtsverletzungen oder Umweltdelikte begehen. Mit einem sogenannten «compliance program» kann sich ein Unternehmen von der Strafe befreien. Auch wenn dieses Modell nicht einem klassischen Konzernverantwortungsgesetz gemäss den UN Guiding Principles entspricht, führt es doch zu einem starken Anreiz für Konzerne, sich an die Menschenrechte zu halten.

Frankreich

Seit 2017 gibt es in Frankreich das «Loi de Vigilance», das grosse französische Konzerne dazu verpflichtet, die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu respektieren. Frankreich war damit eines der ersten europäischen Länder, das ein Konzernverantwortungsgesetz eingeführt hat. Das Gesetz gilt ab mindestens 5‘000 Angestellten und verpflichtet die Konzerne zu einer Sorgfaltspflicht. Zudem können Betroffene zivilrechtliche Klagen einreichen, um Schadenersatz zu erlangen. Mehrere Gerichtsverfahren sind auf Basis des neuen Gesetzes hängig.

  • Griffiges Gesetz oder Gerichtsurteil

  • Neues EU-Gesetz gilt

  • Kein griffiges Gesetz

Falls nicht zeitnah ein Gesetzgebungsprozess startet, droht die Schweiz schon in wenigen Jahren das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung zu sein – mit allen Folgen, die das für die Reputation der Schweizer Wirtschaft mit sich bringt. Es sind zudem neue bürokratische Hürden und allfällige Einschränkungen beim EU-Marktzugang möglich.

Dieser Appell fordert Bundesrat und Parlament deshalb auf, das Dossier zügig aufzugreifen, damit die Schweiz so schnell wie möglich ein international abgestimmtes Konzernverantwortungsgesetz einführt.

Neue Konzernverantwortungsinitiative 2025

Aus Sorge um eine lange Verzögerung der Diskussion hat die Koalition für Konzernverantwortung im Januar 2025 eine neue Konzernverantwortungsinitiative lanciert. Die Initiative unterstreicht die Forderungen des Appells und setzt zusätzlichen Druck auf Bundesrat und Parlament auf. Sie soll verhindern, dass ein Konzernverantwortungsgesetz in der Schweiz stark verwässert wird. Appell und Initiative sind zwei unterschiedliche Instrumente mit dem selben Ziel: ein international abgestimmtes Konzernverantwortungsgesetz in der Schweiz.

Alles zur Initiative finden Sie auf www.konzernverantwortung.ch

Deshalb braucht es Konzernverantwortung in der Schweiz

  • International Schritt halten: Durch die Konzernverantwortungsrichtlinie der EU, die im Sommer 2024 in Kraft trat, ist die Schweiz bald das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung.
  • Den guten Ruf der Schweiz schützen: Die meisten Schweizer Unternehmen wirtschaften verantwortungsvoll. Wenn einzelne Konzerne gravierende Schäden anrichten, steht nicht zuletzt der gute Ruf der Schweizer Wirtschaft auf dem Spiel.
  • Freiheit und Verantwortung gehören zusammen: Damit eine freie Wirtschaftsordnung funktioniert, braucht es einen klaren rechtsstaatlichen Rahmen. Konzernverantwortung baut auf diesem liberalen Gedanken auf: Wirtschaftliche Freiheit setzt voraus, dass alle bestimmte elementare Regeln einhalten.
  • Gleich lange Spiesse für alle: Jene internationalen Grosskonzerne, die kurzfristige Gewinne über das Wohl der Menschen stellen, sollen nicht länger einen Konkurrenzvorteil gegenüber verantwortungsvoll wirtschaftenden Schweizer Unternehmen haben.