Appell mitunterzeichnen

Appell für Konzernverantwortung im internationalen Gleichschritt

Im Abstimmungskampf 2020 um die Konzernverantwortungsinitiative haben viele Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft gemeinsam mit dem Bundesrat ein international abgestimmtes Vorgehen im Bereich Konzernverantwortung versprochen. Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten EU‑Sorgfaltspflichtenrichtlinie am 18. März 2026 ist nun der Moment gekommen, dieses Versprechen einzulösen. Damit die Schweiz keinen Alleingang einschlägt und zügig wirksame Konzernverantwortungsregeln einführen kann, braucht es jetzt eine ehrliche und faktentreue Debatte. Die unterzeichnenden Politiker:innen, Unternehmer:innen und Persönlichkeiten dieses Appells setzen sich für ein Gesetz entlang folgender Eckwerte ein: 

  • Risikobasierte Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umweltschutz gemäss internationalen Standards (insb. UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte; OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen).
  • Pflicht zur Festlegung von Reduktionszielen und Absenkpfaden bezüglich klimaschädlicher Emissionen.
  • Eine Aufsichtsbehörde mit umfassenden Kompetenzen nach Vorbild der EU-Richtlinie.
  • Eine dem Schweizer Recht angepasste zivilrechtliche Haftung für menschenrechtliche oder umweltbezogene Schäden, die durch entsprechende Sorgfalt hätten verhindert werden können.