12. Dezember 2023
Seit 2017 gibt es in Frankreich das «Loi de Vigilance», das grosse französische Konzerne dazu verpflichtet, die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu respektieren. Frankreich war damit eines der ersten europäischen Länder, das ein Konzernverantwortungsgesetz eingeführt hat. Das Gesetz gilt ab mindestens 5‘000 Angestellten und verpflichtet die Konzerne zu einer Sorgfaltspflicht. Zudem können Betroffene zivilrechtliche Klagen einreichen, um Schadenersatz zu erlangen. Acht Gerichtsverfahren sind auf Basis des neuen Gesetzes hängig.