EU setzt aktualisierte Sorgfaltspflichtenrichtlinie in Kraft

Die EU hat heute die überarbeiteten Regeln für Konzernverantwortung in Kraft gesetzt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis 2028 Zeit, um die Sorgfaltspflichtenrichtlinie umzusetzen. Damit hat die Schweiz die Chance, ihren Rückstand aufzuholen und gleichzeitig wie ihre Nachbarländer griffige Regeln für Konzerne in Kraft zu setzen.

Die EU-Kommission hatte am 26. Februar 2025 ein «Omnibus-Paket» vorgelegt, um verschiedene Nachhaltigkeitsregulierungen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Im Dezember hatten sich die EU-Institutionen auf einen finalen Text des Omnibus-Paket 1 geeinigt. Heute sind die Richtlinien in Kraft getreten. Damit ist nun definitiv klar, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Konzernverantwortungsrichtlinien (CSDDD und CSRD) bis 2028 umsetzen und griffige Regeln für Konzerne vorsehen müssen.

Die Omnibus-Vorlage ändert einzelne Bestimmungen der Konzernverantwortungsrichtlinien ohne die Regulierungeninsgesamt in Frage zu stellen. Der Bundesrat hat bereits mehrfach versprochen, beim Thema Konzernverantwortung international abgestimmt vorzugehen. Deshalb fordert dieser Appell weiterhin, dass die Schweiz ihren Rückstand nun schnell aufholen und wie die EU griffige Regeln für Grossunternehmen verabschieden muss.

Der Bundesrat hat im März 2025 entschieden, Gesetzesanpassungen zu prüfen und nach Einreichung der Initiative angekündigt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Vernehmlassung soll im Frühling 2026 starten.

Hier finden Sie einen Vergleich der auf europäischer Ebene vorgesehenen Konzernverantwortungsregeln und der Schweizer Initiative.