Bundesrat sieht keine konkreten Schritte für Konzernverantwortung vor

Das Schweizer Bundshaus vor einem blauen Himmel

Obwohl der Bundesrat betont, dass er im Bereich Konzernverantwortung international abgestimmt bleiben will, hat er noch immer keine konkreten Schritte für ein mit der EU abgestimmtes Konzernverantwortungsgesetz in der Schweiz angekündigt. In einer Interpellation hat Ständerätin Isabelle Chassot (FR) kurz nach der politischen Einigung in der EU vom Bundesrat wissen wollen, welchen Zeitplan der Bundesrat im Dossier vorsieht und ob eine Kombination mit der für Sommer 2024 angekündigten Vernehmlassung im Bereich Reporting denkbar wäre. 

In seiner Antwort legt der Bundesrat keinen konkreten Zeitplan vor sondern kündigt einzig an, dass er die Entwicklung in der EU «laufend beobachtet» und dass ein Entscheid «betreffend eine allfällige Übernahme dieser Richtlinie ins Schweizer Recht kann erst nach Verabschiedung der EU-Richtlinie und nach der Prüfung des Handlungsbedarfs gefällt werden [kann]».