Bundesrat plant Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative

Im März 2025 kommunizierte der Bundesrat, dass er diskutieren möchte, wie die Schweiz im Bereich Konzernverantwortung international abgestimmt vorgehen soll. Am 3. September 2025 kündigte er nun an, einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative auszuarbeiten. Bislang ist aber noch nicht entschieden, wie die Vorlage aussehen wird.

Mitte-Nationalrat und Appell-Unterzeichner Stefan Müller-Altermatt kommentiert: «Bislang ist noch nicht entschieden, wie die Vorlage konkret aussehen wird. Wir erwarten, dass der Bundesrat griffige und wirksame Regeln erarbeitet, um Konzerne, welche Menschenrechte und die Umwelt missachten, endlich in die Pflicht zu nehmen.»

Bis heute verletzen Konzerne mit Sitz in der Schweiz immer wieder Menschenrechte und grundlegende Umweltbestimmungen (siehe Beispiele auf der Rückseite). Aus diesem Grund wurde im Januar 2025 die Konzernverantwortungsinitiative lanciert. Rund 10’000 Engagierte sammelten in 14 Tagen über 180’000 Unterschriften, wodurch die Initiative bereits im Mai 2025 eingereicht werden konnte.

Schweiz bald einziges Land ohne Konzernverantwortung

Verschiedene europäische Länder wie Frankreich, Deutschland und Norwegen haben bereits seit einigen Jahren Konzernverantwortungsgesetze. 2024 wurde zudem eine europäische Sorgfaltspflichtenrichtlinie verabschiedet, um in der EU einheitliche Regeln für Konzerne zu verankern. Die Schweiz liegt also im Rückstand, obwohl im Abstimmungskampf über die erste Konzernverantwortungsinitiative 2020 von der Gegnerschaft versprochen wurde, dass die Schweiz «international abgestimmt» vorgehen soll.

Studie zeigt, dass finanziell negative Effekte ausbleiben

Immer wieder wird argumentiert, dass Konzernverantwortungsgesetze hohe Kosten und Gewinneinbussen bei den betroffenen Unternehmen zur Folge haben. Eine neue Studie zweier Forschenden an den Universitäten Zürich und Glasgow zum französischen Sorgfaltsgesetz Loi de Vigilance gelangt derweil zu einem anderen Schluss: In der Studie wurde untersucht, ob die Profitabilität der vom Gesetz betroffenen Firmen (Gewinn, Kosten, Umsatz) durch die Einführung des Gesetzes verringert wird. In einer aufwändigen Analyse verglichen die Forscher die Profitabilität von über 11’000 französischen Unternehmen über die Jahre vor und nach der Einführung des Gesetzes und fanden keine empirische Evidenz, dass das französische Gesetz die Profitabilität der Unternehmen geschmälert hätte. Das SRF hat über die Studie berichtet.