Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu neuem Gesetz für die nachhaltige Unternehmensführung

Kurz vor der Osterpause hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum neuen Gesetz für die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), seinen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, gestartet.

Der Bundesrat orientiert sich an seinem Vorschlag sehr eng an den EU-Richtlinien (CSDDD und CSRD), die in der Omnibus-Diskussion nochmals überarbeitet wurden. Im bundesrätlichen Gesetzesvorschlag ist vorgesehen, dass Konzerne ab 5’000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden CHF Umsatz unter die Sorgfaltspflichten fallen. Gemäss seiner Schätzung wären dies rund 30 Schweizer Konzerne, rund 100 wären von den Berichterstattungspflichten betroffen (heute: 200). Die hohen Schwellenwerte führen dazu, dass ein Grossteil der in der Schweiz ansässigen Rohstoffunternehmen mit hohen Risiken vom Gesetz nicht betroffen wäre.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 9. Juli 2026. Die Unterlagen können hier bezogen werden: https://www.news.admin.ch/de/newnsb/UDalr4CV5UX2_sLwdBHN_